Immobilienbewertung
Die Immobilienwertermittlung, auch Grundstücksbewertung genannt, führt bei sachverständiger Anwendung zum Marktwert, im Rechtsbegriff auch Verkehrswert genannt. Die Immobilienbewertung führt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Eigenschaften des Bewertungsobjekts zum Verkehrswert (Marktwert).
Gegenstand der Immobilienbewertung sind bebaute und unbebaute Grundstücke, Rechte wie zum Beispiel Erbbaurechte, Wohnungsrechte, sonstige Nutzungsrechte.







